AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DT-Elektroplanung GmbH


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der DT-Elektroplanung GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:

  • Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik) gemäß HOAI (Leistungsphasen 1–9),
  • Beratungs-, Planungs- und Bauüberwachungsleistungen,
  • sowie ergänzend die Lieferung elektrotechnischer Komponenten (z. B. Beleuchtung).

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.


§3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen.


§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.


§5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

(2) Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, behördlicher Anordnungen oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.


§6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Angebots, der vertraglichen Vereinbarung oder nach Aufwand.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.


§7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§8 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, insbesondere Planungen, Zeichnungen und Berechnungen, unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.


§9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.


§10 Lieferung von Waren 

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW gemäß Incoterms), sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

(3) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.


§11 Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister auf den Auftraggeber über, sofern es sich um einen Versendungskauf handelt.


§12 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren 12 Monate ab Ablieferung.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB).


§13 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.

(3) Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.


§14 Rücktritt und Stornierung

Im Falle der Stornierung eines bereits bestätigten Auftrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin entstandenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn einschließlich einer angemessenen Pauschale geltend zu machen.


§15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


§16 Unternehmensangaben

DT-Elektroplanung GmbH
Hornschuchallee 30
D-91301 Forchheim

Geschäftsführer: Leon McPheeters

Telefon: +49 (9191) 3510680
E-Mail: info@dt-elektroplanung.com
Internet: www.dt-elektroplanung.com

Registergericht: Amtsgericht Bamberg
Registernummer: HRB 8941
USt-IdNr.: DE307037025