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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DT-Elektroplanung GmbH

 

§1 Allgemeines

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Käufer, Auftraggeber oder Besteller, im Folgenden Kunde genannt, gelten ausschließlich diese AGB.
  3. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sein denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellt Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mi der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  5. Sofern der Kunde auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
  6. Zieht der Kunde einen von uns angenommen Auftrag zurück, sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Liefer- oder Leistungspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  7. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit oder des Vermögensverfalls sind wir berechtigt, alles bestehenden Verträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§3 Lieferumfang

  1. Bei der Lieferung von Hardware verpflichten wir uns zur Lieferung der im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Gegenstände. Sonstige Leistungen, insbesondere die Aufstellung und die Installation der gelieferten Gegenstände sowie etwaige Anpassungen an spezielle Bedürfnisse sind in der Vergütung für die Hardware nicht enthalten und werden nach gesonderter Auftragserteilung durchgeführt.
  2. Soweit dies ohne Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit, Qualität und Gewährleistung möglich ist, sind wir berechtigt, an der zu liefernden Hardware Änderungen vorzunehmen und bei Lieferung von Austausch- oder Erweiterungskomponenten Produkte anderer Hersteller einzusetzen.
  3. Bei einvernehmlichen Änderungen des Auftragsgegenstandes sind Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine neu zu vereinbaren.
  4. Wir sind berechtigt, bereits vor vereinbarte Zeit die vereinbarte Lieferung oder Teilleistung zu erbringen.


§4 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht sobald die Ware bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.


§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages und alle gegen den Besteller bereits entstandenen Forderungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen und zu tragen.
  3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
  4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 15%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten bestehen diese nach eigener Wahl freigeben.


§6 Vergütung und Zahlung

  1. Die Preise verstehen sich stets zzgl. Der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert ausgewiesen.
  2. Die Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk.
  3. Anfallende Versandkosten für Porto und Fracht werden dem Kunden gesondert berechnet.
  4. Eine Zahlung durch Wechsel ist ausdrücklich ausgeschlossen und wird nicht akzeptiert.
  5. Wir sind berechtigt, den vereinbaren Preis angemessen zu ändern, wenn sich vor oder anlässlich der Durchführung des Auftrags Änderungen ergeben, weil die vom Kunden gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Unterlagen fehlerhaft waren oder von diesem sonst Änderungen gewünscht werden.
  6. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig. Im Falle der Nichtzahlung gerät der Kunde mit Fälligkeit ohne weitere Mahnung in Verzug.
  7. Bei Zahlungsverzug oder Teilzahlungen sind wir berechtigt die Geldschuld mit banküblichen Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu verzinsen. Wir behalten uns vor einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.


§7 Gewährleistung

  1. Werden uns binnen 14 Tagen nach Zustellung der Ware Mängel gemeldet leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung per Post oder Mail. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  3. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  4. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


§8 Haftungsbeschränkung

  1. Eine vertragliche oder gesetzliche Haftung wegen Schadensersatz wird ausgeschlossen.
  2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.


§9 Urheberrechtliche Hinweise

  1. Gemäß §§ 7,16 UrhG ist eine Vervielfältigung, sowie die Verwendung digitaler Elemente der durch uns erstellten Planunterlagen nicht gestattet und bedarf einer schriftlichen Freigabe.

§10 Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle schutzwürdigen Aspekte der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln. Der Kunde sorgt dafür, dass auch seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichtet werden.
  2. Eine Vervielfältigung der dem Kunden überlassenen Unterlagen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmung zulässig.
  3. Sämtliche Planungsunterlagen, einschließlich sonstigen Unterlagen, welche durch uns an den Kunden übermittelt wurden, dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie dem Kunden überlassen wurden.
  4. Eine auch teilweise Offenlegung der Geschäftsbeziehungen mit uns gegenüber Dritten darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet die Dritten im Rahme einer gleichartigen Vereinbarung ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.
  5. Der Kunde darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung mit der Geschäftsbeziehung mit uns werben.
  6. Der Kunde ist auch nach dem Ende der Geschäftsbeziehung zur Geheimhaltung verpflichtet.
  7. Bei Zuwiderhandlungen des Kunden entgegen den unter Ziffer 3 dieses Paragrafen enthaltenen Bedingungen, ist der Kunde verpflichtet, pro schuldhaften Verstoß an uns eine Vertragsstrafe zu zahlen, die dem vierfachen Honorarwert entspricht, der nach der HOAI in Rechnung zu stellen wäre. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt uns vorbehalten.


§11 Gerichtsstand und salvatorische Klausel

  1. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Geschäftssitz oder der Gerichtsstand des Kunden
  2. Für die Geschäftsbeziehungen mi dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. An Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung und sind somit ausgeschlossen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Die Vertragspartner bemühen sich, die unwirksame Klausel durch eine andere Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt.


§12 Kontaktdaten

DT-Elektroplanung GmbH


Hornschuchallee 30


D-91301 Forchheim


Geschäftsführer: Leon McPheeters, Ricardo Kasper


Telefon: +49 (9191) 3 51 06 80


E-Mail: info@dt-elektroplanung.com


Internet: www.dt-elektroplanung.com


Registergericht: Amtsgericht Bamberg


Registernummer: HRB 8941


Ust-IdNr.: DE307037025